LAG Niedersachsen - Urteil vom 13.07.2004
13 Sa 2156/03 E
Normen:
BAT § 22 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 18.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 74/03

Höhergruppierung eines kommunalen Fraktionsmitarbeiters

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.07.2004 - Aktenzeichen 13 Sa 2156/03 E

DRsp Nr. 2005/6314

Höhergruppierung eines kommunalen Fraktionsmitarbeiters

»Die Zuweisung höherwertiger Tätigkeit durch einen Fachvorgesetzten begründet nur dann einen Anspruch auf Höhergruppierung, wenn die für Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers zustimmt oder zumindest die Zuweisung duldet. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Weisungsrecht gegenüber einem von der Stadt angestellten Fraktionsmitarbeiter von der Ratsfraktion ausgeübt wird.«

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt im Wege der Feststellungsklage Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT, hilfsweise nach niedrigeren Vergütungsgruppen.

Der Kläger, der 1960 geboren wurde und eine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert hat, ist Mitarbeiter der Ratsfraktion " B. 90/D. G.", und zwar seit April 1982. Ursprünglich bestand das Arbeitsverhältnis mit der Fraktion. Mit Vertrag aus 1987 wurde der Kläger befristet auf 5 Jahre als Fraktionssekretär der Fraktion "..." von der beklagten Stadt eingestellt nach Vergütungsgruppe VII.