Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die zutreffende Eingruppierung des Klägers in der Zeit vom 01.02.2003 bis 31.07.2004.
Der am 08.02.1958 geborene Kläger trat aufgrund Arbeitsvertrages vom 28.08.1995 mit dem gleichen Tage als Lehrer im Angestelltenverhältnis in die Dienste des beklagten L3xxxx. Nach §
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