SG Karlsruhe - Urteil vom 26.01.2007
S 1 KA 3088/04
Normen:
EBM-Ä Nr. 28, Nr. 29, Nr. 42, Nr. 50; SGB V § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2 ;

Honoraranspruch eines Anästhesisten beim Aufsuchen eines Patienten auf einer Belegstation

SG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen S 1 KA 3088/04

DRsp Nr. 2007/20784

Honoraranspruch eines Anästhesisten beim Aufsuchen eines Patienten auf einer Belegstation

1. Sucht der vom Belegarzt hinzugezogene Anästhesist einen Patienten auf der Belegstation auf, so handelt es sich nicht um eine Visite oder einen Besuch nach den Nrn 25/26 bzw 28/29 EBM, sondern um das Aufsuchen eines Kranken in der Praxis eines anderen Arztes nach Nr. 50 EBM aF. 2. Die regelmäßige Besprechung zwischen dem Operateur und dem Anästhesisten ist mit den Gebührenziffern für die Operation oder die Anästhesie abgegolten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EBM-Ä Nr. 28, Nr. 29, Nr. 42, Nr. 50; SGB V § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2 ;