Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 02.08.2017 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und unter Ziff. 1 wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.966,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2016 zu zahlen.
Die Klage wird, soweit beantragt ist, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 24.147,00 EUR zu zahlen, als derzeit unbegründet abgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 94 Prozent, die Beklagte 6 Prozent.
III. IV.
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