I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über nachträgliche Richtigstellungen von Honorarabrechnungen hinsichtlich der Leistungen nach Nr 5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä - in der bis zum 31.3.2005 geltenden Fassung) samt Rückforderung des überzahlten Honorars.
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