Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens.
I
Streitig ist die Berechnung einer Rückforderung aufgrund sachlich-rechnerischer Richtigstellung.
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