I. Die Beteiligten streiten um höheres Honorar für das Jahr 1999.
Die Klägerin, eine Zahnärztin, ist seit dem 1. September 1995 im Bezirk der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Im Jahr 1997 betrug die Zahl ihrer Patienten 521, im Jahr 1999 1.013. Ihre Honorarabrechnungswerte lagen im Jahr 1997 unterhalb, im Jahr 1999 oberhalb des KZÄV-Durchschnitts.
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