GG Art. 12 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 § 85 Abs. 4 S. 2 § 85 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 546
Vorinstanzen:
LSG Chemnitz, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KA 14/06
SG Dresden, vom 17.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 KA 895/01
Honorarverteilungsgerechtigkeit bei Anknüpfung einer Honorarverteilungsregelung an Ergebnisse einer materiell rechtswidrigen Honoraraufteilung
BSG, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen B 6 KA 2/07 R
DRsp Nr. 2008/3504
Honorarverteilungsgerechtigkeit bei Anknüpfung einer Honorarverteilungsregelung an Ergebnisse einer materiell rechtswidrigen Honoraraufteilung
Mit dem bundesrechtlichen Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ist eine vertragsärztliche Honorarverteilungsregelung, die zur Bemessung der Honoraranteile einzelner Facharztgruppen unmittelbar an die Ergebnisse einer materiell rechtswidrigen Honoraraufteilung in einem vorangegangenen Zeitraum anknüpft, nicht vereinbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 § 85 Abs. 4 S. 2 § 85 Abs. 4 S. 3 ;
Gründe:
I. Streitig ist ein Anspruch auf höhere vertragsärztliche Vergütung.
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