I. Redaktionelle Leitsätze

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

1. Der Anspruch auf Schadensersatz beschränkt sich auf den Betrag, der zur Herstellung des nach § 249 Abs. 1 BGB geschuldeten Zustands erforderlich ist. Die Beurteilung der Angemessenheit des zum Zweck einer Ersatzbeschaffung gezahlten Preises ist vom Standpunkt eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zu beurteilen.

2. Die in § 14 MTV Hotel- und Gaststättengewerbe festgelegte tarifvertragliche Ausschlussfrist knüpft für den Beginn der Frist an die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Letzte redaktionelle Änderung: 02.11.2020