Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Für die Beantwortung der Frage, ob eine sachgrundlose Befristung wegen Verstoßes gegen das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unwirksam ist, kommt es nicht darauf an, ob ein zuvor vereinbartes Arbeitsverhältnis tatsächlich in Vollzug gesetzt wurde. Entscheidend ist allein, ob ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Hierfür kommt es im Regelfall auf den Zeitpunkt des arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsbeginns an.
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