Eine an die Arbeitnehmer gerichtete Arbeitsanweisung mit Vorgaben zur Umsetzung der Meldepflichten im Fall einer Datenpanne unterliegt der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Letzte redaktionelle Änderung: 19.11.2019
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