I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Urlaubsansprüche langandauernd erkrankter Arbeitnehmer erlöschen auch dann 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen und diesen nicht rechtzeitig zur Inanspruchnahme des Urlaubs aufgefordert hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.05.2020