IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das LAG Rheinland-Pfalz hat - ebenso wie das mit einer vergleichbaren Rechtsfrage befasste LAG Hamm2) - die Revision zugelassen. Begründung und Folgen für die Praxis überzeugen: Es ist nicht einzusehen, weshalb der Arbeitgeber langzeiterkrankte Arbeitnehmer auffordern sollte, ihren Urlaubsanspruch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, damit ein unbegrenztes Ansammeln der Urlaubsansprüche verhindert wird. Insofern wäre es wünschenswert und wenig überraschend, wenn sich das BAG den Entscheidungen der Vorinstanzen anschließt.

2)

LAG Hamm, Urt. v. 24.07.2019 - 5 Sa 676/19, NZA-RR 2019, 584.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.05.2020