Bei Arbeitsverhältnissen mit Hausangestellten findet § 622 Abs. 2BGB keine Anwendung. Bei diesen Arbeitsverhältnissen bleibt es, auch wenn sie über mehrere Jahre fortgesetzt werden, bei der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Letzte redaktionelle Änderung: 28.11.2020
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.