I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei Arbeitsverhältnissen mit Hausangestellten findet § 622 Abs. 2 BGB keine Anwendung. Bei diesen Arbeitsverhältnissen bleibt es, auch wenn sie über mehrere Jahre fortgesetzt werden, bei der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.11.2020