I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Merkmal "keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt" für die Eingruppierung von Übersetzern im öffentlichen Dienst in die Entgeltgruppe 13 TVöD, ist nicht gegeben, wenn nach der Organisation des Arbeitgebers die regelmäßige Möglichkeit einer - nicht zwingend inhaltlichen - Prüfung vorgesehen ist, die über die Ausübung des allgemeinen arbeitgeberseitigen Weisungsrechts hinausgeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Kontrolle in jedem Einzelfall zu erfolgen hat oder erfolgt.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.11.2020