IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung des BAG korrigiert die Rechtsprechung des LAG Köln, das bei vergleichbaren Klagen von Übersetzern die Merkmale für eine Eingruppierung in die EG 13 wiederholt als erfüllt angesehen hatte, wenn der Arbeitgeber nicht eine durchgehende inhaltliche Überprüfung jeder einzelnen Übersetzung nachweisen konnte.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.11.2020