Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Formulierung, wonach Urlaubs- und Freizeitansprüche "in natura gewährt" worden sind, kann einen Vergleichsmehrwert auslösen. Hierzu bedarf es allerdings eines Streits oder einer Ungewissheit über den Urlaubsanspruch, der durch den Vergleich beseitigt wird. Besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs Einigkeit darüber, in welchem Umfang Urlaubsansprüche bestanden haben, hat die entsprechende Formulierung in dem Vergleich keine werterhöhende Wirkung.
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