Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Verlangt ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Weiterbeschäftigung und wird ihm diese ausschließlich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gewährt, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er während der Prozessbeschäftigung erkrankt und sich die Kündigung im Ergebnis als wirksam erweist.
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