I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Übernimmt der Arbeitgeber es selbst, Auskunftsersuchen der Beschäftigten nach dem EntgTranspG zu beantworten, kann der Betriebsrat nicht verlangen, dass ihm die Entgeltlisten zur Einsicht und Auswertung überlassen werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.02.2021