I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Mittels fristloser Änderungskündigung kann die Möglichkeit zur Anordnung von Kurzarbeit implementiert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zuvor den Versuch einer einvernehmlichen Vertragsänderung unternommen hat und das Änderungsangebot eine Ankündigungsfrist und eine zeitliche Begrenzung der Kurzarbeit enthält.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.02.2021