Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
Der Arbeitgeber ist eine tarifungebundene und betriebsratslose Leiharbeitsfirma, die durch die Coronakrise mit erheblichem Arbeitsausfall konfrontiert war. Dieser wurde bei der Agentur für Arbeit angezeigt, die bestätigte, dass die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt seien.
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