I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des Arbeitnehmers zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid19-Pandemie ist auch dann unwirksam, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung findet.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.06.2021