Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Coronasonderzahlung dient nach ihrem Sinn und Zweck der Anerkennung der Sonderbelastung des begünstigten Beschäftigten. Sie ist deshalb unpfändbar.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|