I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Coronasonderzahlung dient nach ihrem Sinn und Zweck der Anerkennung der Sonderbelastung des begünstigten Beschäftigten. Sie ist deshalb unpfändbar.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.09.2021