I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist auch ohne Unterschrift wirksam, wenn er mittels Computerfax an das Gericht übermittelt wird. In diesem Fall ist die bildliche Wiedergabe der Unterschrift ausreichend.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.11.2021