Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens auch in der Revisionsinstanz.
Der Streitwert wird auf 126 708,43 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, durch den die Beklagte gegenüber dem Kläger, der als auf einer gemeinsamen Betriebsstätte tätiger Unternehmer haftungsprivilegiert sein könnte, den Umfang der Leistungen als berechtigt festgestellt hat, den sie dem bei ihr versicherten Beigeladenen wegen eines Arbeitsunfalls erbracht hat.
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