I. Auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 11.05.2020 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.915,-- Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 420.000,-- Euro vom 01.07.2019 bis zum 20.03.2020 sowie auf 34.915,-- Euro seit dem 21.03.2020 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich eines mit dem erstinstanzlichen Klageantrag zu 6) verfolgten Betrages in Höhe von 385.085,-- Euro erledigt ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.250,-- Euro zu zahlen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 % zu tragen.
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