LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.09.2018
6 Sa 509/17
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 10.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 697/16

Inhalt und Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Beschäftigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 509/17

DRsp Nr. 2019/1516

Inhalt und Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Beschäftigung

1. Ein Anspruch auf Beschäftigung als Lagerarbeiter unter Freistellung von jeglichen Hebetätigkeiten mit mehr als 16 kg Gewicht besteht jedenfalls dann nicht, wenn eine solche Beschäftigung in der Beschäftigungsdienststelle nicht möglich ist. 2. Jedoch steht einem ursprünglich lediglich als Lademeister ohne Ausübung von Hebetätigkeiten tätigen Arbeitnehmer ein Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung als Möbelüberprüfer/Lademeister zu, wenn die Möglichkeit zu einer solchen behinderungsgerechten Beschäftigung besteht (hier: bejaht).

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10. Oktober 2017 - 8 Ca 697/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in seiner Beschäftigungsdienststelle (X. Z.) als Möbelüberprüfer/ Lademeister (Fahrer) unter Freistellung von jeglichen Hebetätigkeiten mit mehr als 15 kg Gewicht zu beschäftigen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.