1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. November 2007 - 9 Sa 787/06 - aufgehoben, soweit es über die Wirksamkeit der Versetzung der Klägerin vom 19. Oktober 2005 (Klageantrag zu 3) und über die Kosten entschieden hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung und über eine Versetzung der Klägerin.
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