BAG - Urteil vom 03.12.2008
5 AZR 62/08
Normen:
BGB § 242; BGB § 307 Abs.1; GewO § 106 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
AP Nr. 42 zu § 307 BGB
DB 2009, 850
NZA-RR 2009, 527
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 787/06
ArbG Leipzig, vom 11.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 2313/06

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen bei Vorbehaltsklausel bezüglich der innerbetrieblichen Versetzung

BAG, Urteil vom 03.12.2008 - Aktenzeichen 5 AZR 62/08

DRsp Nr. 2009/4158

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen bei Vorbehaltsklausel bezüglich der innerbetrieblichen Versetzung

Orientierungssätze: Der arbeitsvertragliche Vorbehalt, dem Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner Ausbildung und beruflichen Entwicklung oder vorherigen Tätigkeit entsprechende Tätigkeit zu übertragen, soweit dies mit einem Wohnungswechsel nicht verbunden ist, hält der AGB-Kontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB stand.

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. November 2007 - 9 Sa 787/06 - aufgehoben, soweit es über die Wirksamkeit der Versetzung der Klägerin vom 19. Oktober 2005 (Klageantrag zu 3) und über die Kosten entschieden hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 307 Abs.1; GewO § 106 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung und über eine Versetzung der Klägerin.