BAG - Urteil vom 10.12.2008
10 AZR 15/08
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611;
Fundstellen:
AP Nr. 280 zu § 611 BGB Gratifikation
ArbRB 2009, 98
DB 2009, 514
NJW 2009, 1369
NZA 2009, 322
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 24.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 539/07
ArbG Köln, vom 05.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 701/07

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

BAG, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 10 AZR 15/08

DRsp Nr. 2009/3529

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Orientierungssätze: 1. Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber jeweils im November eines jeden Jahres in Abhängigkeit von der Geschäftslage und der persönlichen Leistung festlegt, ob und in welcher Höhe ein Weihnachtsgeld gezahlt wird und hierauf auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht, muss sich ein Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, damit auch für ihn ein Anspruch entstehen kann. Ein anteiliger ratierlicher Anspruch für jeden Monat des zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses kann ohne weitere Voraussetzungen daraus nicht hergeleitet werden. 2. Eine solche Klausel ist weder unklar noch widersprüchlich, selbst wenn eine darin enthaltene Rückzahlungsklausel wegen der unbestimmten Höhe des Anspruchs und damit der nicht überprüfbaren Bindungsfrist unwirksam sein sollte.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. September 2007 - 14 Sa 539/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611;

Tatbestand: