I.
Die Stiftung Hospital zum heiligen Geist in Frankfurt am Main betreibt zwei Krankenhäuser, bei denen jeweils ein Personalrat besteht, sowie zwei Alten- und Pflegeheime, für die ein gemeinsamer Personalrat gebildet ist. Ferner besteht beim beteiligten Direktor der Stiftung ein Gesamtpersonalrat, der Antragsteller.
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