BVerwG - Beschluss vom 29.09.2004
6 P 4.04
Normen:
HePersVG § 69 Abs. 3 § 74 Abs. 1 Nr. 17 ;
Fundstellen:
NJW 2005, 1065
NVwZ 2005, 342
ZBR 2005, 250
Vorinstanzen:
VGH Kassel, vom 19.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 22 TL 1768/03
VG Frankfurt/Main, vom 16.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 L 621/03

Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems; Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen

BVerwG, Beschluss vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 6 P 4.04

DRsp Nr. 2004/20087

Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems; Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen

»Der Personalrat kann nicht auf der Grundlage seines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen durch einen Initiativantrag die Einführung einer solchen Einrichtung verlangen.«

Normenkette:

HePersVG § 69 Abs. 3 § 74 Abs. 1 Nr. 17 ;

Gründe:

I.

Die Stiftung Hospital zum heiligen Geist in Frankfurt am Main betreibt zwei Krankenhäuser, bei denen jeweils ein Personalrat besteht, sowie zwei Alten- und Pflegeheime, für die ein gemeinsamer Personalrat gebildet ist. Ferner besteht beim beteiligten Direktor der Stiftung ein Gesamtpersonalrat, der Antragsteller.