LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.12.2013
17 Sa 745/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5972/12

Innerbetriebliche KündigungsgründeUnternehmerische OrganisationsentscheidungFehlen einer anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.12.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 745/13

DRsp Nr. 2014/16001

Innerbetriebliche Kündigungsgründe Unternehmerische Organisationsentscheidung Fehlen einer anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmen zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. April 2013, 7 Ca 5972/12, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.