LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.04.2017
4 Sa 329/16
Normen:
InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 209 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NZI 2018, 103
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 09.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 572/15

Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 329/16

DRsp Nr. 2017/14240

Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

Ein Abfindungsanspruch nach § 10 KSchG stellt eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, wenn das Auflösungsurteil auf einer unwirksamen Kündigung des Insolvenzverwalters beruht. Wurde das Arbeitsverhältnis hingegen noch vom Insolvenzschuldner selbst gekündigt, so handelt es sich auch bei einer erst nach Verfahrenseröffnung vom Arbeitsgericht durch Urteil dem Arbeitnehmer zugesprochenen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG nur um eine einfache Insolvenzforderung.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 9.6.2016, AZ: 6 Ca 572/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 209 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im vorliegenden Berufungsverfahren noch über die insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs.

1. 2.