Der Kläger macht einen Anspruch auf Insolvenzsicherung geltend. Die Parteien streiten vor allem darüber, wie sich die in zwei früheren Verfahren ergangenen rechtskräftigen Urteile auf den vorliegenden Rechtsstreit auswirken.
Der am 31. Oktober 1937 geborene Kläger war seit dem 1. Oktober 1964 bei Herrn O. G. beschäftigt, der als Einzelkaufmann eine Spedition betrieb. Er schloß am 1. Juni 1973 beim Ge.-Konzern eine Rückdeckungsversicherung.
Versicherter war der Kläger, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter Herr G. Mit Schreiben vom 22. August 1977 empfahl der Ge.-Konzern Herrn G. dem Kläger "eine Pensionszusage über die Versicherungsleistungen zu erteilen, damit Pensionsrückstellungen in den Bilanzen ausgewiesen werden können". Ob dem Kläger eine Versorgungszusage erteilt wurde, ist zwischen den Parteien umstritten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|