Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 1057/14 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der Insolvenzsicherung für einen Anspruch des Klägers auf eine Versorgungsleistung einzustehen hat, die als Kapitalleistung zu zahlen war.
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