LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.12.2005
8 Sa 327/05
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
NJ 2006, 526
NZA-RR 2006, 411
Vorinstanzen:
ArbG Halberstadt, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 235/05

Interessenabwägung bei Kündigung wegen versuchter Erschleichung unentgeltlicher Paketbeförderung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 327/05

DRsp Nr. 2006/20102

Interessenabwägung bei Kündigung wegen versuchter Erschleichung unentgeltlicher Paketbeförderung

»Zur Frage, ob die versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Paketbeförderung im Wert von 2,50 EUR die Kündigung eines seit 15 Jahren beschäftigten AN rechtfertigt, der einer Ehefrau und fünf minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher sowie hilfsweise ordentlicher Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses.

Der 1968 geborene Kläger, verheiratet und für fünf minderjährige Kinder unterhaltspflichtig, ist seit dem 01.07.1989 bei der Beklagten zuletzt als Transportaufsicht in der Niederlassung B. M. beschäftigt. Sein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen beträgt 3.569,79 EUR.