Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 07.11.2012 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.05.2012 nicht beendet wird.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer beklagtenseits ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.
Der 53 Jahre alte Kläger ist seit dem 15.10.1993 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin zuletzt als Verkäufer beschäftigt. Sein Entgelt betrug monatlich 3.282,46 Euro brutto. Der Kläger war Betriebsratsmitglied und war in der Niederlassung in N. tätig, welche defizitär arbeitete.
Bei der Beklagten sind regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
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