OLG Düsseldorf - Urteil vom 31.03.2009
I-20 U 242/08
Normen:
SGB V § 44; UWG § 3;
Fundstellen:
wrp 2009, 1158
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 30.10.2008

Irreführung eines Radiospots eines privaten Krankenversicherers betreffend den Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2009 - Aktenzeichen I-20 U 242/08

DRsp Nr. 2009/22102

Irreführung eines Radiospots eines privaten Krankenversicherers betreffend den Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Es stellt sich nicht als irreführend und damit wettbewerbswidrig dar, wenn ein privater Krankenversicherer in einem im Radio ausgestrahlten Werbespot darauf hinweist, dass der Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung "gestrichen" werde, wenn die angesprochenen Personen nicht handelten.

Tenor:

Die Berufung des Antragstellers gegen das am 30. Oktober 2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Antragsteller.

Normenkette:

SGB V § 44; UWG § 3;

Gründe:

A)

Antragsteller ist die Z. e.V. Die Antragsgegnerin, eine private Krankenversicherung, warb im Oktober 2008 im Rundfunk mit einem Radiospot, der folgenden Wortlaut hatte:

"Sie sind gesetzlich versichert und selbständig? Ab 2009 wird Ihr Anspruch auf Krankengeld gestrichen. Jetzt handeln! B. [Angabe einer Telefonnummer]".