IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Urteil gibt die wohl herrschende Meinung der Arbeitsgerichte wieder. Auch die Arbeitsgerichte Bremen-Bremerhaven, Halle und Bonn haben eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG im Fall einer Quarantäne während eines Urlaubs verneint. Interessant ist der Hinweis des Arbeitsgerichts, dass sich der Arbeitnehmer ggf. auch auf eine teleologische Extension der geänderten Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes hätte berufen können. Dafür hätte er dann offenbar darlegen müssen, warum eine Norm die Kosten der Pandemie außergewöhnlicherweise einer Seite aufbürdet, ohne dies auf die Gesellschaft im Ganzen abzuwälzen.