Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Das Urteil gibt die wohl herrschende Meinung der Arbeitsgerichte wieder. Auch die Arbeitsgerichte Bremen-Bremerhaven, Halle und Bonn haben eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG im Fall einer Quarantäne während eines Urlaubs verneint. Interessant ist der Hinweis des Arbeitsgerichts, dass sich der Arbeitnehmer ggf. auch auf eine teleologische Extension der geänderten Vorschriften des
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