IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Will der Arbeitgeber die Übertragung von Urlaub verhindern, so muss er den Arbeitnehmer transparent darauf hinweisen, wie viele Urlaubstage ihm noch zustehen, bis wann diese genommen sein müssen und v.a., was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Urlaubstage nicht nimmt. Anderenfalls kann er sich nicht auf Verfall berufen, was spätestens dann ein Thema sein wird, wenn der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Vor diesem Hintergrund ist der Arbeitgeber gut beraten, ein Fristen- oder Wiedervorlagesystem einzuführen, mit dem sichergestellt wird, dass rechtzeitig und nachweislich entsprechende Mitteilungen an den Arbeitnehmer versandt werden.