Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Entscheidung des BAG ist zuzustimmen. Sie entspricht der aktuellen Rechtslage und unterstreicht zu Recht den Umstand, dass der private Haushalt aufgrund seiner Funktion als Rückzugsort einen besonderen Schutz verdient. Für die Arbeitgeber in privaten Haushalten bedeutet sie eine große Entlastung. Das zeigt der Vergleich zwischen der in § 622 Abs. 1 BGB vorgesehenen Frist von vier Wochen und der maximal möglichen Frist des § 622 Abs. 2 BGB von sieben Monaten bei einer Beschäftigung von 20 Jahren.
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