IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das LAG stellt mit der Entscheidung klar, dass die Regelung in dem Vergleich nur dann eine Erhöhung des Mehrwerts auslöst, wenn es Ansprüche betrifft, die streitig oder ungewiss waren. Dies hat das Gericht bereits betreffend Zeugnisregelung klargestellt1) und führt seine Linie auch bezüglich des Urlaubsanspruchs fort.

1)

LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2019 - 26 TA (Kost) 6040/19.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.11.2020