IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung überrascht mit ihrer Konsequenz. Sie ist aber zu begrüßen und nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass das Verhalten des Klägers dazu geführt hat, dass die gesammelten Personaldaten von über 500 Beschäftigten unkontrolliert an eine private E-Mail-Adresse versandt wurden, die der Sorgfalt und dem Schutz der Arbeitgeberin in puncto Zugriff durch unberechtigte und Hackerangriffe komplett entzogen ist.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung ist anhängig beim LAG Baden-Württemberg (12 Sa 33/23).

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024