Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin eine anteilige Jahressonderzahlung für das Jahr 1991 zu gewähren.
Die Klägerin war zunächst bei der Firma H tätig. Im Anschluß daran war sie aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages vom 20. August 1990 bis zum 19. August 1991 bei der Beklagten beschäftigt. Ob im Rahmen des Konkursverfahrens der Firma H eine Betriebsübernahme durch die Beklagte stattgefunden hat, ist zwischen den Parteien streitig.
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