Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 23.09.2014, Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung von Euro 2.075,00 brutto als Jahressonderleistung für das Jahr 2013 entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen des Manteltarifvertrages Baden-Württemberg.
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