LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2011
8 Sa 434/11
Normen:
BMTV-Entsorgungswirtschaft § 13 Abs. 1 S. 1; BMTV-Entsorgungswirtschaft § 13 Abs. 1 S. 3; BMTV-Entsorgungswirtschaft § 13 Abs. 2 S. 1; BMTV-Entsorgungswirtschaft § 13 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 09.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 333/11

Jahressonderzahlung in der Entsorgungswirtschaft bei längerer Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 434/11

DRsp Nr. 2012/7593

Jahressonderzahlung in der Entsorgungswirtschaft bei längerer Arbeitsunfähigkeit

1. Die Anspruchsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 BMTV-Entsorgungswirtschaft für den Bezug einer vollen Jahressonderzahlung liegen vor, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien während des gesamten Kalenderjahres bestanden hat und eine Kürzung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 BMTV-Entsorgungswirtschaft nicht in Betracht kommt. 2. Dem vollen Anspruch auf die Jahressonderzahlung steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und der Entgeltfortzahlungszeitraum beendet war; soweit § 13 Abs. 2 Satz 2 BMTV-Entsorgungswirtschaft eine anteilige Kürzung für Zeiten vorsieht, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, gilt dies nur für solche Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 BMTV-Entsorgungswirtschaft geruht hat, nicht hingegen für solche, in denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr hatte.