Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger, der Beigeladene zu 1 und die Beigeladene zu 2 zu je 1/3. Im Übrigen behalten die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Übernahme eines Jugendhilfefalls in eigener Zuständigkeit und die Erstattung von Kosten für Aufwendungen der Jugendhilfe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|