Der Bescheid des Beklagten vom 05.12.2018 und dessen Widerspruchsbescheid vom 29.01.2019 werden aufgehoben, soweit darin Kostenbeiträge für Oktober, November und Dezember 2018 festgesetzt werden, im Übrigen, für das Jahr 2019, soweit der festgesetzte monatliche Kostenbeitrag 28,87 EUR übersteigt.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Höhe eines Kostenbeitrags, den er zu einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe erbringen soll.
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